Anwaltskanzlei Krüger

Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Hinweise zur Rechtsanwaltsvergütung

Beratungsvergütung
Für eine erste mündliche oder schriftliche Beratung/Einschätzung Ihres Anliegens als Verbraucher wird eine Vergütung in Höhe von 190,00 Euro netto vereinbart und berechnet. Sofern Sie Unternehmer sind, gilt als eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 250,00 Euro netto als vereinbart. Dieser Betrag wird nicht auf eine weitere Beratung, Vertretung oder sonstige Tätigkeit (§ 34 Absatz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG) angerechnet.

Gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung
Darüber hinaus werden die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, soweit im Einzelfall keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Hinweis auf streitwertabhängige Gebührenabrechnung
Der Gesetzgeber verpflichtet einen Rechtsanwalt, den Mandanten vor Übernahme eines Mandates darauf hinzuweisen, dass die Kosten seiner Inanspruchnahme gegenstandswertbezogen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden (§49b BRAO). Bei nichtvermögensrechtlichen Gegenständen und wenn es an genügend tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Schätzung fehlt, ist gemäß § 23 Abs. 3 RVG der sog. Auffang- oder Regelstreitwert von 4.000 Euro anzunehmen.

Vergütungsvereinbarung
Wenn es der Bearbeitungsumfang, das Haftungsrisiko und die Bedeutung der Angelegenheit notwendig machen, wird anstelle oder neben der gesetzlichen Vergütung der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vorgeschlagen und empfohlen.

Rechtsschutzversicherung
Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichsten Rechtsschutzversicherungsverträge kann vor der Auftragserteilung nicht eingeschätzt werden, ob der Rechtsschutzversicherer die Kosten der anwaltlichen Beratung/Vertretung übernimmt oder beispielsweise vertragliche Risikoausschlüsse oder Selbstbeteiligungen vereinbart worden sind. Insoweit sollten Sie Ihren Rechtsschutzversicherer vor der Auftragserteilung um die Bestätigung des Versicherungsschutzes bitten. Falls die Zusage der Kostenübernahme von Ihnen fernmündlich eingeholt wird, empfiehlt es sich, den Namen des Sachbearbeiters, Datum und Uhrzeit Ihres Anrufes sowie die Schadensnummer zu notieren. Dies beschleunigt die Bearbeitung der Angelegenheit für alle Beteiligten. Sofern Sie wünschen, dass die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung und die Einholung einer Deckungszusage von der Anwaltskanzlei Krüger wahrgenommen wird, wird darauf hingewiesen, dass diese Tätigkeit eine weitere Vergütung nach dem RVG auslöst.