
Pflichten Geschäftsführer GmbH: Haftung und Verantwortung im Fokus
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers, die rechtlichen Fallstricke und die Bedeutung einer guten Beratung.
In der digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten für Unternehmen unverzichtbar. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt klare Vorgaben, die alle Unternehmen einhalten müssen. Doch welche Pflichten entstehen daraus konkret? Wie stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen DSGVO-konform agiert?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Gunnar Krüger, der Mandanten seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts erfolgreich berät, informiert Sie in diesem Beitrag über die wichtigsten Anforderungen und praxistaugliche Lösungen.
Seine Kanzlei unterstützt Unternehmen mit maßgeschneiderten Beratungen, der Erstellung rechtssicherer Dokumente und praxisnahen Schulungen für Mitarbeiter.
Datenschutz umfasst alle Maßnahmen, die personenbezogene Daten vor Missbrauch, Verlust oder unbefugtem Zugriff schützen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Kundendaten, Mitarbeiterinformationen oder Lieferantendaten sorgfältig verarbeitet werden. Die DSGVO definiert hierzu spezifische Vorschriften, deren Missachtung zu hohen Bußgeldern führen kann.
Die DSGVO schreibt Unternehmen umfangreiche Verpflichtungen vor:
Mehr zu unseren Leistungen im Datenschutzrecht erfahren Sie hier.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei der Geschäftsleitung. In vielen Fällen ist es jedoch notwendig, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ein solcher ist verpflichtend, wenn:
Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn personenbezogene Daten verloren gehen, unbefugt eingesehen oder weitergegeben werden, z.B.:
Ein mittelständisches Unternehmen speichert Kundendaten in einer ungesicherten Cloud. Eines Tages wird das System gehackt und tausende Kundendaten werden entwendet. Die Folge: Hohe Bußgelder und ein massiver Vertrauensverlust bei den Kunden. Durch eine rechtzeitige Beratung hätte das Unternehmen geeignete Sicherheitsmaßnahmen implementieren können, um diesen Vorfall zu verhindern.
Die Geschäftsleitung sollte eine klare Datenschutzstrategie definieren. Dazu gehört die Identifikation der relevanten Datenschutzrisiken sowie die Entwicklung interner Leitlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten.
Ein wichtiger Bestandteil der DSGVO-Compliance ist die Schulung der Mitarbeiter. Datenschutzbewusstsein sollte regelmäßig durch interne Workshops oder externe Schulungen gefördert werden. Jeder Mitarbeiter sollte wissen, wie personenbezogene Daten sicher verarbeitet und weitergegeben werden dürfen.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, ein Verzeichnis aller Datenverarbeitungsprozesse zu führen. Dieses Verzeichnis hilft nicht nur bei der Dokumentationspflicht, sondern auch dabei, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Die Sicherheit personenbezogener Daten sollte durch Maßnahmen wie starke Passwortrichtlinien, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Firewalls und regelmäßige Updates der IT-Infrastruktur gewährleistet werden. Zudem müssen organisatorische Maßnahmen, wie Zugriffsrechte und klare Richtlinien zur Datenverarbeitung, umgesetzt werden.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern oder einer umfangreichen Datenverarbeitung müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dieser kann intern oder extern bestellt werden und ist für die Einhaltung der Datenschutzvorgaben verantwortlich.
Unternehmen sollten in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob sie die Vorgaben der DSGVO einhalten. Ein internes oder externes Audit kann Schwachstellen identifizieren und Verbesserungspotenziale aufzeigen.
Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Datenschutzerklärungen, Vertragswerken und internen Datenschutzrichtlinien. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten erfüllt sind.
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten. Unternehmen müssen klare Prozesse definieren, um solche Anfragen schnell und rechtskonform zu bearbeiten.
Datenpannen können auch bei bester Vorsorge passieren. Deshalb sollten Unternehmen einen Notfallplan für den Umgang mit Datenschutzverletzungen haben, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Dazu gehört auch die Schulung der Mitarbeiter im richtigen Verhalten bei einem Vorfall.
Datenschutz ist komplex, aber essenziell für den Unternehmenserfolg. Gunnar Krüger unterstützt Sie mit praxistauglichen Lösungen, damit Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufgestellt ist. Vereinbaren Sie noch heute eine Beratung und sichern Sie Ihr Unternehmen vor Datenschutzrisiken ab!
Alle Unternehmen – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Branche – die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, sind zur Einhaltung verpflichtet.
Ab 20 Mitarbeitern, bei der Verarbeitung sensibler Daten oder umfangreicher Überwachung. Die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sollte immer geprüft werden.
Es drohen hohe Bußgelder (bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes) und Reputationsverluste.
Durch technische Sicherheitsmaßnahmen, Schulungen, klare Datenschutzrichtlinien und regelmäßige Audits.
Eine Dokumentation aller Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Er bietet umfassende Beratung, Audits und rechtssichere Lösungen für Ihren Datenschutz.
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Gunnar Krüger studierte in Berlin und absolvierte sein Referendariat am Kammergericht. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2006 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er berät bundesweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsrechts – von Kündigung bis Zeugnis.
Gunnar Krüger ist Gründungspartner der Kanzlei Grigat & Krüger und zudem im Steuerrecht und Strafrecht tätig.
Wir beraten Sie gerne in einem Termin – persönlich in der Kanzlei oder online.
Zu dem Mandantenstamm der Anwaltskanzlei zählen mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen im In- und Ausland aus nahezu allen Branchen, Geschäftsführer, Gesellschafter sowie Einzelunternehmer und Unternehmensgründer aber auch Privatpersonen, die die strategische Beratung zur Konfliktlösung und Konfliktvermeidung und die umfassende rechtliche Unterstützung mit Augenmaß im Hintergrund schätzen. Sehr gerne können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren und uns Ihr Anliegen schildern. Selbstverständlich kann eine Besprechung hier vor Ort oder digital über Zoom erfolgen.