Rechtsanwalt Kanzlei Grigat

Eine bewährte Kooperation für Ihren Erfolg

Eine umfassende Rechtsberatung in den Bereichen des Gesellschafts-, Wirtschafts-, Arbeits- und Erbrechts erfordert stets auch die steuerlichen Aspekte und Risiken einzelner Maßnahmen und Gestaltungen auf diesen Gebieten vorausschauend im Auge zu haben.

Daher ist eine enge Vernetzung von spezialisierter rechtlicher und steuerlicher Beratungsleistung unverzichtbar.

Durch die seit 2018 bestehende Kooperation zwischen der Anwaltskanzlei Krüger und der Steuerkanzlei Grigat wird eine effiziente Beratungsdienstleistung wie „aus einer Hand“ sichergestellt, die die Wünsche und Interessen der Mandanten erkennt und umsetzt.

Durch die Errichtung einer Bürogemeinschaft im November 2018 zwischen der Kanzlei Grigat und der Kanzlei Krüger wird der stets vertrauensvolle fachliche Austausch im Sinne unserer Mandanten noch weiter vertieft und intensiviert, Wege und Zeitaufwand für unsere Mandanten verkürzt und eine ganzheitliche persönliche Beratung sichergestellt.

Darüber hinaus kann die Anwaltskanzlei Krüger auf ein über Jahre gewachsenes Netzwerk von Notaren und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland zurückgreifen, um die Interessen der Mandanten bestmöglich umzusetzen.

Nicole Grigat

RAin Nicole Grigat, LL.M.

Eine bewährte Kooperation für Ihren Erfolg

Forstwaldstraße 17
47804 Krefeld

Fon +49 2151 7297-0
Fax +49 2151 7297-99
Web: www.kanzlei-grigat.de

Gunnar Krüger Rechtsanwalt
Kanzlei Grigat & Krüger – Die Kanzlei für Corona-Hilfen

Schnell, digital, kompetent und stets persönlich

Kanzlei Grigat & Krüger – Ihre Kanzlei für Corona-Hilfen

Die Kanzlei Grigat & Krüger wurde als weitere Kanzlei der Rechtsanwälte Nicole Grigat und Gunnar Krüger im Jahre 2020 gegründet. Bundesweit hat die spezialisierte Anwaltskanzlei Grigat & Krüger bislang viele hundert Unternehmen aller Branchen im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen beraten und vertreten und für ihre Mandanten erfolgreich die Antrags- und Rechtsbehelfsverfahren im Rahmen der Überbrückungshilfen sowie Neustart-, November- und Dezemberhilfen durchgeführt.

Wir unterstützen Sie, insbesondere bei der Durchführung von Schlussabrechnungen für Überbrückungs,- November- und Dezemberhilfen sowie bei Endabrechnungen für Neustarthilfen und bei Fragen zur coronabedingten Kurzarbeit sowie bei der Reduzierung Ihrer Steuerlast.

Darüber hinaus steht die Kanzlei Ihnen in allen Rechts- und Steuerfragen rund um die Corona-Krise zur Seite

Zur Kanzlei Grigat & Krüger