Gunnar Krüger
Die Rolle des Geschäftsführers einer GmbH ist mit großer Verantwortung verbunden. Sie treffen täglich Entscheidungen, die den Kurs des Unternehmens bestimmen. Dabei stehen Sie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich in der Verantwortung.
Was viele nicht wissen: Als Geschäftsführer haften Sie unter Umständen mit Ihrem Privatvermögen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Pflichten genau zu kennen und Risiken rechtzeitig zu erkennen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung im Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rolle rechtssicher und verantwortungsvoll auszuführen. In über 15 Jahren Beratungspraxis habe ich dabei sowohl präventive Strukturen entwickelt als auch in kritischen Situationen Schadensbegrenzung betrieben. Die Erfahrung zeigt: Vorbeugen ist nicht nur günstiger, sondern oft der einzige Weg, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über Ihre wichtigsten Pflichten, die rechtlichen Fallstricke und die Bedeutung einer guten Beratung.
Das erwartet Sie:
- Was sind die zentralen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers?
- Sorgfaltspflichten und Compliance: Mehr als eine Formalie
- Haftung mit Privatvermögen: Wann es wirklich kritisch wird
- Pflichten in der Krise: Insolvenzantrag und Fristen
- Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gesellschaftern
- Was ein Geschäftsführer besser unterlassen sollte
- Wie ich Sie als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht unterstützen kann
- Fazit: Das Wichtigste im Überblick
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Was sind die zentralen Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers?
Die Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers ergeben sich aus dem GmbH-Gesetz (§43 GmbHG) sowie aus dem Gesellschaftsvertrag. Darüber hinaus spielen auch andere Gesetze eine wichtige Rolle, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Sozialgesetzbuch und branchenspezifische Vorschriften. Grundsätzlich vertreten Sie die Gesellschaft nach außen und führen ihre Geschäfte nach innen.
Sie müssen dabei stets die Interessen der GmbH wahren und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen. Dazu gehört die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung, die rechtzeitige Erstellung von Jahresabschlüssen und die Abführung von Steuern und Sozialabgaben.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Mandant hatte versäumt, die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht einzureichen. Die Folge war ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren. In diesem konkreten Fall führte die verspätete Abgabe nicht nur zu einem Strafverfahren, sondern auch zu einer Schätzung der Steuerschuld durch das Finanzamt, die um 40% über der tatsächlichen Schuld lag. Zusätzlich wurden Säumniszuschläge und ein Verspätungsgeld verhängt. Die Gesamtbelastung überstieg die ursprüngliche Steuerschuld um das Doppelte. Mit rechtzeitiger Beratung hätte man dies vermeiden können.
2. Sorgfaltspflichten und Compliance: Mehr als eine Formalie
Als Geschäftsführer müssen Sie mit der “Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns” handeln. Diese sogenannte Legalitätspflicht verlangt von Ihnen, dass Sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
Der Begriff der “Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns” ist dabei nicht statisch, sondern entwickelt sich mit den gesellschaftlichen und technologischen Anforderungen weiter. Was vor zehn Jahren als ausreichend galt, kann heute bereits fahrlässig sein. Besonders im Bereich der Digitalisierung und des Datenschutzes haben sich die Anforderungen erheblich verschärft.
Dazu zählt auch die Einhaltung interner Richtlinien und die Etablierung eines funktionierenden Compliance-Systems. Verstöße gegen Umweltrecht, Datenschutz oder das Arbeitsrecht können sonst schnell auch zu Ihrer persönlichen Haftung führen.
Ein weiterer Fall: Ein Geschäftsführer hatte auf eine Datenschutzverletzung nicht angemessen reagiert. Die Datenschutzbehörde verhängte nicht nur ein Bußgeld gegen die GmbH, sondern auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Mit einem soliden Compliance-Konzept hätte dies verhindert werden können.
3. Haftung mit Privatvermögen: Wann es wirklich kritisch wird
Grundsätzlich haftet die GmbH als juristische Person mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Doch in bestimmten Fällen kann auch der Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Die persönliche Haftung des Geschäftsführers ist dabei kein Ausnahmefall, sondern kommt in der Praxis erschreckend häufig vor. Statistische Erhebungen zeigen, dass etwa jeder dritte Geschäftsführer im Laufe seiner Amtszeit mit Haftungsansprüchen konfrontiert wird. Die durchschnittliche Haftungssumme liegt dabei im sechsstelligen Bereich.
Dies betrifft insbesondere:
- Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft: hierzu zählen nicht nur grobe Fahrlässigkeit, sondern auch die Verletzung der Treuepflicht, Interessenkonflikte und unzulässige Geschäfte mit sich selbst oder nahestehenden Personen
- Verstöße gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften: besonders kritisch sind hier die Nichtabführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, da diese als Treuhänderschaftsvergehen gelten und eine persönliche Haftung fast unvermeidlich machen
- Insolvenzverschleppung: die mit Abstand häufigste Ursache für die persönliche Haftung von Geschäftsführern, da viele die Insolvenzreife zu spät erkennen oder aus falscher Hoffnung den Antrag hinauszögern
Reicht ein Geschäftsführer nicht rechtzeitig Insolvenzantrag ein, droht ihm eine zivilrechtliche Haftung für entstandene Verluste sowie eine strafrechtliche Verfolgung.
Vermeiden Sie persönliche Haftungsrisiken – handeln Sie rechtssicher und vorausschauend!
Als Geschäftsführer tragen Sie eine besondere Verantwortung – für Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeitenden und nicht zuletzt für sich selbst. Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu Ihren gesetzlichen Pflichten, Haftungsrisiken und Handlungsspielräumen. Ob Geschäftsführung, Compliance, Steuer- oder Insolvenzrecht: Mit unserer rechtlichen Expertise stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen und Ihre persönliche Haftung wirksam begrenzen können.
4. Pflichten in der Krise: Insolvenzantrag und Fristen
Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, müssen Sie als Geschäftsführer besonders wachsam sein. Sobald ein Insolvenzgrund wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, müssen Sie innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen.
Tun Sie dies nicht, haften Sie für alle Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden. Zusätzlich drohen strafrechtliche Konsequenzen. Diese können dabei erheblich sein. Insolvenzverschleppung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa bei besonders hohem Schaden oder wiederholter Begehung, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre erhöht werden.
Wer sich hier rechtzeitig beraten lässt, kann oft noch retten, was zu retten ist. Die Pflicht zum Antrag ist eine der wichtigsten, aber auch oft unterschätzten Verpflichtungen eines GmbH-Geschäftsführers.
5. Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gesellschaftern
Ein Geschäftsführer hat nicht nur Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung der GmbH, sondern auch für deren Mitarbeiter und Gesellschafter. Dazu zählen die Fürsorgepflicht gegenüber Angestellten, z. B. im Bereich Arbeitsschutz oder Lohnfortzahlung, sowie die Informationspflicht gegenüber Gesellschaftern.
Unvollständige oder falsche Informationen an die Gesellschafter können zu einem Vertrauensverlust oder sogar zur Abberufung führen. Auch hier zeigt sich: Kommunikation ist Teil der rechtlichen Verantwortung.
6. Was ein Geschäftsführer besser unterlassen sollte
Als Geschäftsführer dürfen Sie keine riskanten Geschäfte ohne Rücksprache mit den Gesellschaftern tätigen. Auch private Ausgaben über das Firmenkonto, Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot oder die Nichtabführung von Löhnen und Steuern können schnell zum Problem werden.
Vermeiden Sie unbedingt Grauzonen und rechtlich zweifelhafte Entscheidungen. Gerade in kleinen und mittleren GmbHs verschwimmen private und geschäftliche Interessen schnell.
Typische Problemfelder sind dabei die private Nutzung von Firmenfahrzeugen ohne ordnungsgemäße Versteuerung, die Vermischung von Privat- und Geschäftskonten, die Verwendung von Firmengeld für private Zwecke oder die Nichtbeachtung von Mindestlohnbestimmungen. All diese scheinbar harmlosen Verstöße können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
7. Wie ich Sie als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht unterstützen kann
Als erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht begleite ich Sie dabei, Ihre Rolle als Geschäftsführer rechtssicher und erfolgreich auszuführen. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie zur Risikominimierung. Ich prüfe Ihren Gesellschaftsvertrag, unterstütze bei der Etablierung von Compliance-Strukturen und helfe bei der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.
Besonders in Krisensituationen ist schnelle und fundierte rechtliche Beratung entscheidend. Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir – ich freue mich, Sie und Ihr Unternehmen zu unterstützen.
8. Fazit: Das Wichtigste im Überblick
- Als GmbH-Geschäftsführer tragen Sie umfassende Verantwortung für die Gesellschaft, welche sich über alle Rechtsbereich erstreckt
- Pflichtverletzungen können zu einer persönlichen Haftung führen
- Sorgfalt, Compliance und Kommunikation sind zentrale Elemente der Geschäftsführertätigkeit – dabei entwickeln sich die Anforderungen kontinuierlich weiter und erfordern eine ständige Anpassung
- In Krisen ist schnelles Handeln unerlässlich – bei Zahlungsunfähigkeit besteht Insolvenzantragspflicht
- Rechtzeitige Beratung hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden
9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Pflichten hat ein GmbH-Geschäftsführer?
Er muss die Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich ordnungsgemäß führen, Buchhaltung und Steuern korrekt abwickeln sowie gesetzliche und vertragliche Vorgaben einhalten. Darüber hinaus muss er ein funktionierendes Risikomanagement etablieren, regelmäßig die Liquidität überwachen und bei Anzeichen einer Krise sofort handeln.
Welche Verantwortung trägt ein Geschäftsführer?
Er haftet für Pflichtverletzungen, z. B. bei Gesetzesverstoßen, Insolvenzverschleppung oder falscher Informationspolitik.
Welche Fürsorgepflichten bestehen gegenüber Mitarbeitern?
Er muss für die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen und Löhne sowie Sozialabgaben pünktlich abführen.
Kann ein GmbH-Geschäftsführer privat haften?
Ja, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit, Straftaten oder Pflichtverletzungen gegenüber der Gesellschaft.
Was darf ein Geschäftsführer nicht?
Er darf keine riskanten Geschäfte ohne Zustimmung tätigen, keine privaten Ausgaben über die GmbH abrechnen oder gesetzliche Pflichten missachten.
Welche rechtliche Stellung hat der Geschäftsführer?
Er ist gesetzlicher Vertreter der GmbH und unterliegt zugleich gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Pflichten. Seine Stellung ist dabei durch ein komplexes Geflecht verschiedener Rechtsnormen geprägt, die sich teilweise überschneiden und widersprechen können. Dies erfordert eine kontinuierliche rechtliche Begleitung.
Was tun bei Unsicherheit oder drohender Haftung?
Unbedingt rechtzeitig fachkundige Beratung einholen. Je früher, desto besser lassen sich Risiken vermeiden oder eingrenzen.
Bildquellennachweis: Motortion | Canva.com