Anwaltskanzlei Krüger

Gesellschaftsrecht

Beratungsfelder der Kanzlei Krüger

Gesellschaftsrecht

Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Beratung unterstützt und berät die Anwaltskanzlei Krüger ihre überwiegend mittelständischen Mandanten von der Idee zur Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss eines für ihre Interessen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrages und steht als enger Vertrauter bei allen gesellschaffsrechtlichen Fragen zur Seite.

Die laufende persönliche Unterstützung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Gesellschaftsorganen ist ebenso selbstverständlich wie die Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Beratung zur Vermeidung von Gesellschafterstreitigkeiten oder bei Fragen zu Umstrukturierungen. Eine langfristige Strategieberatung erfolgt stets frühzeitig mit Blick auf optimale Unternehmensnachfolgeregelungen.

Ein Schwerpunkt der gesellschaftsrechtlichen Beratung bildet die Unterstützung von Zweigniederlassung ausländischer Kapitalgesellschaften im EU-Ausland und die Übernahme der hochkomplexen handelsregisterrechtlichen Formalien und Eintragungspflichten in Deutschland.