
Pflichten Geschäftsführer GmbH: Haftung und Verantwortung im Fokus
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers, die rechtlichen Fallstricke und die Bedeutung einer guten Beratung.
Die Nachfolgeplanung gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers, wird aber häufig aus Zeitmangel oder Unsicherheit aufgeschoben. Dabei kann der plötzliche Tod eines Unternehmers ohne entsprechende Vorsorge schwerwiegende Folgen haben: Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und unklare Zuständigkeiten können die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährden oder sogar zur Zerschlagung führen. Eine frühzeitige und rechtlich fundierte Nachfolgeplanung ist daher – insbesondere für Einzelunternehmer – unerlässlich, um das eigene Lebenswerk zu erhalten und den Fortbestand des Unternehmens für die nächste Generation zu sichern.
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Gunnar Krüger darüber, welche Risiken ohne Nachfolgeplanung drohen, welche erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bei der Unternehmensnachfolge zu beachten sind, wie Konflikte durch ein sorgfältig gestaltetes Unternehmertestament vermieden werden können und wie wir Unternehmer bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Nachfolgeplanung umfassend unterstützen.
Nachfolgeplanung bedeutet, frühzeitig und umfassend sicherzustellen, wie ein Unternehmen im Falle des Todes des Inhabers weitergeführt oder übergeben werden soll. Gerade bei Familienunternehmen kann der plötzliche Tod des Unternehmers ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen schwerwiegende negative Folgen haben: Erbengemeinschaften, ungeklärte Zuständigkeiten und Pflichtteilsansprüche können den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden und im schlimmsten Fall zu seiner Zerschlagung führen.
Eine sorgfältige Nachfolgeplanung zielt daher darauf ab, sowohl die Kontinuität des Unternehmens zu sichern als auch mögliche Konflikte unter den Erben von vornherein zu vermeiden. Insbesondere Pflichtteilsansprüche, die zwingend geltend gemacht werden können, müssen bei der Gestaltung berücksichtigt werden, um Liquiditätsengpässe und eine Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden.
Nachfolgeplanung erfordert insoweit eine enge Verzahnung erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Regelungen:
Da sich sowohl die Unternehmensstruktur als auch die familiären Verhältnisse im Laufe der Zeit ändern können, ist die Nachfolgeplanung kein einmaliger Prozess, sondern eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Nachfolgeplanung an sich ändernde Gegebenheiten ist zwingend erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Unternehmen und die Angehörigen auch in einem dynamischen Umfeld nachhaltig abgesichert bleiben.
Eine rechtssichere und aktuelle Nachfolgeplanung schützt nicht nur das Lebenswerk des Unternehmers, sondern auch die Interessen der Familie, der Mitarbeiter und der Geschäftspartner.
Die erbrechtliche Unternehmensnachfolge befasst sich mit der Frage, was mit einem Familienunternehmen nach dem Tod des Inhabers geschieht. Anders als beim Privatvermögen können hier besondere und für ein Unternehmen weitreichende Risiken entstehen, die ohne klare Regelungen existenzbedrohend sein können.
Stirbt ein Unternehmer ohne Testament oder andere erbrechtliche Regelungen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hatte der Unternehmensinhaber Kinder und einen Ehepartner/Lebenspartner, sind nach der gesetzlichen Erbfolge die Erben des Privatvermögens und des Unternehmens. Die gesetzliche Erbfolge nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Belange des Unternehmens und gewährleistet auch keine reibungslose oder erfolgversprechende Fortführung des Unternehmens. Stattdessen wird das Unternehmen Teil des Nachlasses und geht in das gemeinschaftliche Eigentum aller gesetzlichen Erben über.
Das bedeutet:
Gerade bei mittelständischen und familiengeführten Unternehmen kann die gesetzliche Erbfolge den Fortbestand des Unternehmens massiv gefährden, da sie zur Zerschlagung des Unternehmens führen kann oder dazu, dass aufgrund von Pflichtteilsansprüchen Unternehmensanteile, Unternehmensteile, Maschinen oder Ähnliches verkauft werden müssen, um die Ansprüche erfüllen zu können. Dies kann entweder zu Liquiditätsproblemen führen oder dazu, dass das Unternehmen nach solchen Maßnahmen nicht mehr wirtschaftlich konkurrenzfähig ist und den Betrieb einstellen muss.
Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge und das Unternehmertestament. Von der frühzeitigen Planung über die rechtssichere Gestaltung bis hin zur steuerlichen Optimierung: Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Lebenswerk in die richtigen Hände übergeht – und Ihre Familie wie auch Ihr Unternehmen für alle Eventualitäten abgesichert sind.
Erbrechtlich wird grundsätzlich nicht zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen unterschieden. Stirbt der Inhaber, fällt sein gesamtes Vermögen, also alles, was ihm gehört hat, in den Nachlass. Das Unternehmen unterliegt damit denselben erbrechtlichen Regelungen wie das persönliche Bankkonto, der private Grundbesitz oder das Privatvermögen. Ohne gesonderte Regelungen im Testament und darauf abgestimmte Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann dies bedeuten, dass unternehmerische Interessen nicht ausreichend oder gar nicht geschützt sind, da keine erbrechtlichen Regelungen getroffen wurden.
Besonders problematisch für Unternehmen sind Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger. Pflichtteilsberechtigt sind diejenigen Angehörigen, die auch bei einer testamentarischen Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass erhalten sollen. Pflichtteilsberechtigt sind jedoch nur die Kinder, der Ehepartner oder der Lebenspartner. Hat der Erblasser keine Kinder und leben seine Eltern noch, so haben ausnahmsweise auch diese einen Pflichtteilsanspruch, der mit deren Tod oder mit dem Tod des Erblassers selbst erlischt.
Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch auf Geldzahlung ihres Mindestanteils in Höhe der Hälfte ihres Erbteils nach der gesetzlichen Erbfolge. Dies ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich als Erben eingesetzt sind.
Dies kann dazu führen, dass zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen hohe Geldbeträge aus dem Unternehmen entnommen werden müssen, auch wenn dadurch die Liquidität gefährdet wird oder das Unternehmen verkauft werden muss.
Die erbrechtliche Nachfolgeplanung muss daher frühzeitig darauf ausgerichtet sein,
Ein Unternehmertestament ist ein zentrales Instrument, um die Unternehmensnachfolge im Todesfall nicht nur rechtssicher zu regeln, sondern auch den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Testament, das in erster Linie die private Vermögensnachfolge betrifft, berücksichtigt ein Unternehmertestament die besonderen Anforderungen und Risiken, die mit der Übertragung eines Unternehmens verbunden sind.
Der plötzliche Tod eines Unternehmers kann ohne klare letztwillige Verfügung schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben. Entsteht eine Erbengemeinschaft, müssen alle Erben gemeinsam Entscheidungen treffen, was häufig zu Blockaden und im schlimmsten Fall zur Handlungsunfähigkeit des Unternehmens führt. Durch ein sorgfältig gestaltetes Unternehmertestament kann sichergestellt werden, dass eine bestimmte Person oder eine klar definierte Gruppe das Unternehmen übernimmt und weiterführt. Damit wird die Fortführung des Unternehmens unmittelbar nach dem Tod gesichert.
Ein Unternehmertestament sollte daher auch berücksichtigen, dass in Krisensituationen – wie dem Todesfall – schnelle Handlungsfähigkeit besonders wichtig ist. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann hier eine sinnvolle Maßnahme sein, um die ordnungsgemäße Verwaltung und Fortführung des Unternehmens während der Nachlassabwicklung sicherzustellen.
Eine der größten Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge ist der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen. Ehepartner, Kinder und – je nach Familiensituation – auch die Eltern des Erblassers (solange die Eltern noch leben und der Erblasser keine Kinder hat) haben gesetzlich garantierte Mindestansprüche bzw. Mindestbeteiligungen am Nachlass, die in Geld auszuzahlen sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Angehörigen testamentarisch enterbt werden. Gerade wenn sich ein Unternehmen im Nachlass befindet, können diese Ansprüche zu erheblichen Liquiditätsbelastungen führen.
Ein Unternehmertestament sollte daher gezielte Maßnahmen zur Steuerung von Pflichtteilsansprüchen vorsehen. Denkbare Strategien sind z.B:
Ohne entsprechende Regelungen können Pflichtteilsansprüche zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und im Extremfall den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
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Ein Unternehmertestament kann seine volle Wirkung nur entfalten, wenn es auf die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt ist. Gesellschaftsverträge enthalten häufig spezielle Regelungen für den Todesfall eines Gesellschafters, wie z.B. Eintrittsrechte, Abfindungsklauseln oder Vinkulierungsbestimmungen (Zustimmungsvorbehalte bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen).
Widersprechen sich die Regelungen in Testament und Gesellschaftsvertrag, so geht im Zweifel der Gesellschaftsvertrag vor. Ein unglücklich formuliertes Testament kann daher ins Leere laufen mit der Folge, dass die Nachfolge nicht wie gewünscht umgesetzt werden kann. Unternehmen sollten daher bei der Gestaltung ihres Unternehmertestaments stets einen auf Erbrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, der eine korrekte und wirksame Formulierung erstellen kann.
Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte daher immer auch eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass letztwillige Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden können.
Bei der Übertragung eines Unternehmens im Wege der Erbfolge sind regelmäßig auch erhebliche steuerliche Fragen zu beachten. Unternehmenserben können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervergünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch nehmen. Diese Vergünstigungen setzen jedoch eine vorausschauende Planung und bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. eine Mindestfortführung des Unternehmens durch die Erben, voraus.
Ein Unternehmertestament sollte daher nicht nur gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Aspekte berücksichtigen, sondern auch steuerliche Optimierungen anstreben, um unnötige Steuerbelastungen für die Unternehmensnachfolger zu vermeiden.
Eine klare und rechtssichere Nachfolgeplanung ist für Unternehmer unerlässlich. Hierfür stehen verschiedene erbrechtliche Instrumente zur Verfügung, die individuell kombiniert und auf die Unternehmensstruktur abgestimmt werden sollten.
Durch eine geschickte Kombination von Teilungsanordnungen, Vermächtnissen und Testamentsvollstreckung kann der Unternehmer gezielt sicherstellen, dass sein Lebenswerk erhalten bleibt, Konflikte vermieden werden und das Unternehmen auch im Erbfall handlungsfähig bleibt.
Eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung ist für Unternehmer unerlässlich, um die Zukunft des Unternehmens, die Versorgung der Familie und den Erhalt des eigenen Lebenswerks nachhaltig zu sichern. Gerade im Spannungsfeld zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht lauern zahlreiche Risiken und Fallstricke, die eine individuelle rechtliche Gestaltung erfordern.
Nur wer frühzeitig klare Regelungen trifft und sowohl die erbrechtlichen als auch die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sorgfältig aufeinander abstimmt, kann sicherstellen, dass sein Unternehmen im Erbfall ohne Streit und wirtschaftliche Einbußen fortgeführt wird. Pflichtteilsansprüche, unklare Gesellschaftsverhältnisse oder fehlende Vollmachten können im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens gefährden.
In solchen Fällen ist eine spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich. Rechtsanwalt Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht, bietet Unternehmern genau diese umfassende Expertise, die für eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erforderlich ist. Durch seine fundierte Qualifikation und langjährige Erfahrung in der rechtlichen Betreuung von Unternehmern ist er in der Lage, alle wesentlichen Aspekte der Nachfolgeplanung, von der erbrechtlichen Gestaltung über die gesellschaftsrechtliche Abstimmung bis hin zur steuerlichen Optimierung, kompetent aus einer Hand zu betreuen.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Krüger ist unter anderem auf die Beratung von Unternehmern und Familienunternehmen spezialisiert. Sie kennt daher die besonderen Herausforderungen und individuellen Bedürfnisse, die bei der Unternehmensnachfolge zu beachten sind. Ob es um die Gestaltung eines maßgeschneiderten Unternehmertestaments, die Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge oder die Entwicklung steuerlich vorteilhafter Gestaltungen geht – Rechtsanwalt Gunnar Krüger und sein Team stehen Unternehmern als verlässliche und erfahrene Partner zur Seite.
Unser Angebot:
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Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Nachfolgelösung, die Ihr Lebenswerk schützt und die Zukunft Ihres Unternehmens sichert.
Ohne klare Nachfolgeregelung drohen Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und unklare Zuständigkeiten, die den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden können. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung stellt sicher, dass das Unternehmen auch im Todesfall handlungsfähig bleibt und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Das Unternehmen wird Teil des Nachlasses und geht auf eine Erbengemeinschaft über. Alle Miterben müssen dann gemeinsam und oft einstimmig entscheiden, was in der Praxis zu Blockaden, Streit oder im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führt.
Das Unternehmertestament ist das zentrale Instrument, um die Unternehmensnachfolge rechtssicher zu gestalten. Es legt fest, wer das Unternehmen übernehmen soll, regelt Pflichtteilsansprüche und sichert die schnelle Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Todesfall, insbesondere durch ergänzende Maßnahmen wie die Testamentsvollstreckung.
Widersprechen sich testamentarische Regelungen und gesellschaftsrechtliche Vorgaben (z.B. Vinkulierungsklauseln, Eintrittsrechte), kann das Testament im Ernstfall nicht die gewünschte Wirkung entfalten. Nur eine sorgfältige Analyse und Abstimmung stellt sicher, dass die Nachfolgeplanung auch tatsächlich umgesetzt werden kann.
Rechtsanwalt Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht, bietet Unternehmern umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung betreut er Unternehmer ganzheitlich – von der testamentarischen Gestaltung über die gesellschaftsrechtliche Abstimmung bis hin zur steuerlichen Optimierung.
Bildquellennachweis: DjelicS | Canva.com
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