Nachfolgeplanung Unternehmen & Unternehmertestament: Die wichtigsten Schritte für Ihre Zukunft

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Die Nachfolgeplanung gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers, wird aber häufig aus Zeitmangel oder Unsicherheit aufgeschoben. Dabei kann der plötzliche Tod eines Unternehmers ohne entsprechende Vorsorge schwerwiegende Folgen haben: Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und unklare Zuständigkeiten können die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährden oder sogar zur Zerschlagung führen. Eine frühzeitige und rechtlich fundierte Nachfolgeplanung ist daher – insbesondere für Einzelunternehmer – unerlässlich, um das eigene Lebenswerk zu erhalten und den Fortbestand des Unternehmens für die nächste Generation zu sichern.

Nachfolgeplanung Unternehmen
Als erfahrene Anwaltskanzlei in Krefeld unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um das Thema Nachfolgeplanung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +49 2151 893385-0 oder per E-Mail an: info@anwaltskanzlei-krueger.de

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Gunnar Krüger darüber, welche Risiken ohne Nachfolgeplanung drohen, welche erb- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen bei der Unternehmensnachfolge zu beachten sind, wie Konflikte durch ein sorgfältig gestaltetes Unternehmertestament vermieden werden können und wie wir Unternehmer bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Nachfolgeplanung umfassend unterstützen. 

Das erwartet Sie:

  1. Was versteht man unter Nachfolgeplanung für Unternehmer?
  2. Was sind die erbrechtlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge?
  3. Welche Anforderungen muss ein Unternehmertestament erfüllen?
  4. Welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung der Unternehmensnachfolge gibt es?
  5. Frühzeitig handeln – professionelle Unterstützung sichert Ihr Lebenswerk
  6. Fazit
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was versteht man unter Nachfolgeplanung für Unternehmer?

Nachfolgeplanung bedeutet, frühzeitig und umfassend sicherzustellen, wie ein Unternehmen im Falle des Todes des Inhabers weitergeführt oder übergeben werden soll. Gerade bei Familienunternehmen kann der plötzliche Tod des Unternehmers ohne entsprechende Vorsorgemaßnahmen schwerwiegende negative Folgen haben: Erbengemeinschaften, ungeklärte Zuständigkeiten und Pflichtteilsansprüche können den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden und im schlimmsten Fall zu seiner Zerschlagung führen.

Eine sorgfältige Nachfolgeplanung zielt daher darauf ab, sowohl die Kontinuität des Unternehmens zu sichern als auch mögliche Konflikte unter den Erben von vornherein zu vermeiden. Insbesondere Pflichtteilsansprüche, die zwingend geltend gemacht werden können, müssen bei der Gestaltung berücksichtigt werden, um Liquiditätsengpässe und eine Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden.

Nachfolgeplanung erfordert insoweit eine enge Verzahnung erbrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Regelungen:

  • Erbrechtlich gilt es, durch ein maßgeschneidertes Unternehmertestament klare Regelungen über die Erbfolge und die Verteilung des Unternehmensvermögens zu schaffen sowie Pflichtteilsansprüche steuermindernd und konfliktvermeidend zu regeln.
  • Gesellschaftsrechtlich müssen bestehende Gesellschaftsverträge überprüft und angepasst werden, damit sie im Ernstfall greifen und mit dem Testament abgestimmt sind.

Laufende Aktualisierung der Nachfolgeregelungen

Da sich sowohl die Unternehmensstruktur als auch die familiären Verhältnisse im Laufe der Zeit ändern können, ist die Nachfolgeplanung kein einmaliger Prozess, sondern eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Nachfolgeplanung an sich ändernde Gegebenheiten ist zwingend erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Unternehmen und die Angehörigen auch in einem dynamischen Umfeld nachhaltig abgesichert bleiben.

Eine rechtssichere und aktuelle Nachfolgeplanung schützt nicht nur das Lebenswerk des Unternehmers, sondern auch die Interessen der Familie, der Mitarbeiter und der Geschäftspartner.

2. Was sind die erbrechtlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge?

Die erbrechtliche Unternehmensnachfolge befasst sich mit der Frage, was mit einem Familienunternehmen nach dem Tod des Inhabers geschieht. Anders als beim Privatvermögen können hier besondere und für ein Unternehmen weitreichende Risiken entstehen, die ohne klare Regelungen existenzbedrohend sein können.

Gesetzliche Erbfolge und ihre Risiken für Unternehmen

Stirbt ein Unternehmer ohne Testament oder andere erbrechtliche Regelungen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Hatte der Unternehmensinhaber Kinder und einen Ehepartner/Lebenspartner, sind nach der gesetzlichen Erbfolge die Erben des Privatvermögens und des Unternehmens. Die gesetzliche Erbfolge nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Belange des Unternehmens und gewährleistet auch keine reibungslose oder erfolgversprechende Fortführung des Unternehmens. Stattdessen wird das Unternehmen Teil des Nachlasses und geht in das gemeinschaftliche Eigentum aller gesetzlichen Erben über.

Das bedeutet:

  • Es entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, in der alle Miterben gemeinsam über das Unternehmen entscheiden müssen.
  • Problematisch ist, dass wichtige Entscheidungen von den Miterben einstimmig getroffen werden müssen, was häufig zu Meinungsverschiedenheiten, Streit und im schlimmsten Fall zum Stillstand des Unternehmens führen kann.
  • Einzelne Miterben können die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen, was im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führt.
  • Pflichtteilsberechtigte Angehörige können auf Auszahlung bestehen, was zu erheblichen Liquiditätsproblemen führt.

Gerade bei mittelständischen und familiengeführten Unternehmen kann die gesetzliche Erbfolge den Fortbestand des Unternehmens massiv gefährden, da sie zur Zerschlagung des Unternehmens führen kann oder dazu, dass aufgrund von Pflichtteilsansprüchen Unternehmensanteile, Unternehmensteile, Maschinen oder Ähnliches verkauft werden müssen, um die Ansprüche erfüllen zu können. Dies kann entweder zu Liquiditätsproblemen führen oder dazu, dass das Unternehmen nach solchen Maßnahmen nicht mehr wirtschaftlich konkurrenzfähig ist und den Betrieb einstellen muss.

Sichern Sie die Zukunft Ihres Unternehmens – rechtlich und strategisch!

Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge und das Unternehmertestament. Von der frühzeitigen Planung über die rechtssichere Gestaltung bis hin zur steuerlichen Optimierung: Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Lebenswerk in die richtigen Hände übergeht – und Ihre Familie wie auch Ihr Unternehmen für alle Eventualitäten abgesichert sind.

Abgrenzung: Privatvermögen vs. Betriebsvermögen

Erbrechtlich wird grundsätzlich nicht zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen unterschieden. Stirbt der Inhaber, fällt sein gesamtes Vermögen, also alles, was ihm gehört hat, in den Nachlass. Das Unternehmen unterliegt damit denselben erbrechtlichen Regelungen wie das persönliche Bankkonto, der private Grundbesitz oder das Privatvermögen. Ohne gesonderte Regelungen im Testament und darauf abgestimmte Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann dies bedeuten, dass unternehmerische Interessen nicht ausreichend oder gar nicht geschützt sind, da keine erbrechtlichen Regelungen getroffen wurden.

Pflichtteilsrechte als besondere Herausforderung

Besonders problematisch für Unternehmen sind Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger. Pflichtteilsberechtigt sind diejenigen Angehörigen, die auch bei einer testamentarischen Enterbung eine Mindestbeteiligung am Nachlass erhalten sollen. Pflichtteilsberechtigt sind jedoch nur die Kinder, der Ehepartner oder der Lebenspartner. Hat der Erblasser keine Kinder und leben seine Eltern noch, so haben ausnahmsweise auch diese einen Pflichtteilsanspruch, der mit deren Tod oder mit dem Tod des Erblassers selbst erlischt.

Pflichtteilsberechtigte haben einen Anspruch auf Geldzahlung ihres Mindestanteils in Höhe der Hälfte ihres Erbteils nach der gesetzlichen Erbfolge. Dies ist unabhängig davon, ob sie tatsächlich als Erben eingesetzt sind.

Dies kann dazu führen, dass zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen hohe Geldbeträge aus dem Unternehmen entnommen werden müssen, auch wenn dadurch die Liquidität gefährdet wird oder das Unternehmen verkauft werden muss.

Die erbrechtliche Nachfolgeplanung muss daher frühzeitig darauf ausgerichtet sein,

  • Pflichtteilsansprüche planbar zu machen,
  • Vermögensumschichtungen oder Schenkungen zu Lebzeiten zu prüfen und
  • mit steuerlichen Optimierungen (z.B. Freibeträge, Betriebsvergünstigungen nach § 13a, 13b ErbStG) zu verbinden.

3. Welche Anforderungen muss ein Unternehmertestament erfüllen?

Ein Unternehmertestament ist ein zentrales Instrument, um die Unternehmensnachfolge im Todesfall nicht nur rechtssicher zu regeln, sondern auch den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Testament, das in erster Linie die private Vermögensnachfolge betrifft, berücksichtigt ein Unternehmertestament die besonderen Anforderungen und Risiken, die mit der Übertragung eines Unternehmens verbunden sind.

Sicherung der Unternehmensfortführung

Der plötzliche Tod eines Unternehmers kann ohne klare letztwillige Verfügung schwerwiegende Folgen für das Unternehmen haben. Entsteht eine Erbengemeinschaft, müssen alle Erben gemeinsam Entscheidungen treffen, was häufig zu Blockaden und im schlimmsten Fall zur Handlungsunfähigkeit des Unternehmens führt. Durch ein sorgfältig gestaltetes Unternehmertestament kann sichergestellt werden, dass eine bestimmte Person oder eine klar definierte Gruppe das Unternehmen übernimmt und weiterführt. Damit wird die Fortführung des Unternehmens unmittelbar nach dem Tod gesichert.

Ein Unternehmertestament sollte daher auch berücksichtigen, dass in Krisensituationen – wie dem Todesfall – schnelle Handlungsfähigkeit besonders wichtig ist. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann hier eine sinnvolle Maßnahme sein, um die ordnungsgemäße Verwaltung und Fortführung des Unternehmens während der Nachlassabwicklung sicherzustellen.

Umgang mit Pflichtteilsansprüchen

Eine der größten Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge ist der Umgang mit Pflichtteilsansprüchen. Ehepartner, Kinder und – je nach Familiensituation – auch die Eltern des Erblassers (solange die Eltern noch leben und der Erblasser keine Kinder hat) haben gesetzlich garantierte Mindestansprüche bzw. Mindestbeteiligungen am Nachlass, die in Geld auszuzahlen sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Angehörigen testamentarisch enterbt werden. Gerade wenn sich ein Unternehmen im Nachlass befindet, können diese Ansprüche zu erheblichen Liquiditätsbelastungen führen.

Ein Unternehmertestament sollte daher gezielte Maßnahmen zur Steuerung von Pflichtteilsansprüchen vorsehen. Denkbare Strategien sind z.B:

  • Die Anordnung von Teilungsanordnungen oder Vermächtnissen zur Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen,
  • die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, der Pflichtteilsansprüche nach einem abgestimmten Plan erfüllt,
  • sowie lebzeitige Gestaltungen wie Schenkungen oder der Abschluss von Pflichtteilsverzichtsverträgen.

Ohne entsprechende Regelungen können Pflichtteilsansprüche zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und im Extremfall den Fortbestand des Unternehmens gefährden.

Schlüssel

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Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen

Ein Unternehmertestament kann seine volle Wirkung nur entfalten, wenn es auf die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt ist. Gesellschaftsverträge enthalten häufig spezielle Regelungen für den Todesfall eines Gesellschafters, wie z.B. Eintrittsrechte, Abfindungsklauseln oder Vinkulierungsbestimmungen (Zustimmungsvorbehalte bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen).

Widersprechen sich die Regelungen in Testament und Gesellschaftsvertrag, so geht im Zweifel der Gesellschaftsvertrag vor. Ein unglücklich formuliertes Testament kann daher ins Leere laufen mit der Folge, dass die Nachfolge nicht wie gewünscht umgesetzt werden kann. Unternehmen sollten daher bei der Gestaltung ihres Unternehmertestaments stets einen auf Erbrecht und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen, der eine korrekte und wirksame Formulierung erstellen kann.

Im Rahmen der Nachfolgeplanung sollte daher immer auch eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Regelungen erfolgen. Nur so kann sichergestellt werden, dass letztwillige Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden können.

Unternehmenswert und steuerliche Aspekte

Bei der Übertragung eines Unternehmens im Wege der Erbfolge sind regelmäßig auch erhebliche steuerliche Fragen zu beachten. Unternehmenserben können unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche Steuervergünstigungen nach §§ 13a, 13b ErbStG in Anspruch nehmen. Diese Vergünstigungen setzen jedoch eine vorausschauende Planung und bestimmte Voraussetzungen, wie z.B. eine Mindestfortführung des Unternehmens durch die Erben, voraus.

Ein Unternehmertestament sollte daher nicht nur gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Aspekte berücksichtigen, sondern auch steuerliche Optimierungen anstreben, um unnötige Steuerbelastungen für die Unternehmensnachfolger zu vermeiden.

4. Welche Gestaltungsmöglichkeiten zur Sicherung der Unternehmensnachfolge gibt es?

Eine klare und rechtssichere Nachfolgeplanung ist für Unternehmer unerlässlich. Hierfür stehen verschiedene erbrechtliche Instrumente zur Verfügung, die individuell kombiniert und auf die Unternehmensstruktur abgestimmt werden sollten.

  • Teilungsanordnung: Ein zentrales Instrument ist die Teilungsanordnung im Testament. Sie ermöglicht es dem Erblasser, die Aufteilung seines Nachlasses unter den Erben verbindlich festzulegen. Für Unternehmer bedeutet dies insbesondere, dass das Unternehmen als Ganzes einem bestimmten Erben zugewiesen werden kann, während andere Vermögenswerte (z.B. Immobilien oder Bankguthaben) den übrigen Erben zufallen. Damit wird verhindert, dass das Unternehmen zerschlagen oder durch eine Erbengemeinschaft blockiert wird. Die Erben behalten ihren Erbteil, müssen sich aber an die Vorgaben des Erblassers hinsichtlich der konkreten Nachlassgegenstände halten. Im Testament kann auch festgelegt werden, dass der begünstigte Erbe seinen Miterben einen finanziellen Ausgleich zu leisten hat.
  • Vermächtnis: Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit stellt das Vermächtnis dar. Im Gegensatz zur Erbeinsetzung erhält der Vermächtnisnehmer keinen Anteil am gesamten Nachlass, sondern einen Anspruch auf einen bestimmten Vermögensgegenstand. Der Vermächtnisnehmer kann aber auch Erbe sein. Der Erblasser kann so gezielt bestimmen, dass z.B. Anteile an einem Unternehmen auf eine bestimmte Person übergehen, ohne diese Person in die Erbengemeinschaft einzubeziehen. Das Vermächtnis eignet sich besonders, wenn eine bestimmte Person, sei es ein Kind, ein Mitglied der Geschäftsleitung oder ein Mitgesellschafter, das Unternehmen übernehmen soll. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass gesellschaftsrechtliche Vorschriften wie Zustimmungserfordernisse oder Vinkulierungsklauseln (Zustimmung der Gesellschafter) einer solchen Übertragung nicht entgegenstehen.
  • Testamentsvollstreckung: Eine wichtige Ergänzung bzw. ein Mittel zur Durchsetzung letztwilliger Verfügungen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker übernimmt die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses nach den Vorgaben des Erblassers in seinem Testament. Gerade bei Unternehmensnachfolgen kann dies entscheidend sein, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens über den Tod hinaus zu erhalten. Der Testamentsvollstrecker kann ohne Zustimmung aller Erben die notwendigen Maßnahmen treffen und so verhindern, dass Streitigkeiten unter den Erben die Unternehmensführung lähmen. Insbesondere bei bestehenden Pflichtteilsansprüchen kann er dafür sorgen, dass Auszahlungen geregelt erfolgen, ohne die Substanz des Unternehmens zu gefährden. Häufig empfiehlt sich im unternehmerischen Kontext die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung, die eine Geschäftsführung über einen längeren Zeitraum ermöglicht, z.B. bis ein vorgesehener Nachfolger die erforderliche Qualifikation oder das erforderliche Alter erreicht hat.

Durch eine geschickte Kombination von Teilungsanordnungen, Vermächtnissen und Testamentsvollstreckung kann der Unternehmer gezielt sicherstellen, dass sein Lebenswerk erhalten bleibt, Konflikte vermieden werden und das Unternehmen auch im Erbfall handlungsfähig bleibt.

5. Frühzeitig handeln – professionelle Unterstützung sichert Ihr Lebenswerk

Eine rechtzeitige und umfassende Nachfolgeplanung ist für Unternehmer unerlässlich, um die Zukunft des Unternehmens, die Versorgung der Familie und den Erhalt des eigenen Lebenswerks nachhaltig zu sichern. Gerade im Spannungsfeld zwischen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht lauern zahlreiche Risiken und Fallstricke, die eine individuelle rechtliche Gestaltung erfordern.

Erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen müssen aufeinander abgestimmt sein

Nur wer frühzeitig klare Regelungen trifft und sowohl die erbrechtlichen als auch die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sorgfältig aufeinander abstimmt, kann sicherstellen, dass sein Unternehmen im Erbfall ohne Streit und wirtschaftliche Einbußen fortgeführt wird. Pflichtteilsansprüche, unklare Gesellschaftsverhältnisse oder fehlende Vollmachten können im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens gefährden.

In solchen Fällen ist eine spezialisierte Rechtsberatung unerlässlich. Rechtsanwalt Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht, bietet Unternehmern genau diese umfassende Expertise, die für eine erfolgreiche Nachfolgeplanung erforderlich ist. Durch seine fundierte Qualifikation und langjährige Erfahrung in der rechtlichen Betreuung von Unternehmern ist er in der Lage, alle wesentlichen Aspekte der Nachfolgeplanung, von der erbrechtlichen Gestaltung über die gesellschaftsrechtliche Abstimmung bis hin zur steuerlichen Optimierung, kompetent aus einer Hand zu betreuen.

Spezialisierung von Rechtsanwalt Gunnar Krüger

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Krüger ist unter anderem auf die Beratung von Unternehmern und Familienunternehmen spezialisiert. Sie kennt daher die besonderen Herausforderungen und individuellen Bedürfnisse, die bei der Unternehmensnachfolge zu beachten sind. Ob es um die Gestaltung eines maßgeschneiderten Unternehmertestaments, die Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge oder die Entwicklung steuerlich vorteilhafter Gestaltungen geht – Rechtsanwalt Gunnar Krüger und sein Team stehen Unternehmern als verlässliche und erfahrene Partner zur Seite.

Unser Angebot:

  • Prüfung und rechtliche Bewertung bestehender Testamente und Gesellschaftsverträge,
  • Erstellung und Gestaltung von Unternehmertestamenten,
  • Abstimmung erb- und gesellschaftsrechtlicher Regelungen,
  • Entwicklung steuerlich optimierter Nachfolgelösungen,
  • Begleitung bei der Umsetzung und laufende rechtliche Betreuung.

Anwalt Gesellschaftsrecht

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Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Nachfolgelösung, die Ihr Lebenswerk schützt und die Zukunft Ihres Unternehmens sichert.

6. Fazit

  • Eine frühzeitige und umfassende Nachfolgeplanung schützt das Unternehmen: Ohne klare Regelungen drohen gravierende Folgen wie Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und Streitigkeiten, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gefährden oder sogar zur Zerschlagung führen können.
  • Gemeinsame Betrachtung von Erbrecht und Gesellschaftsrecht erforderlich: Erbrechtliche Regelungen, insbesondere ein maßgeschneidertes Unternehmertestament, müssen mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen abgestimmt werden, um Konflikte und Unwirksamkeiten der Nachfolgeregelung zu vermeiden.
  • Pflichtteilsansprüche, gesetzliche Erbfolge und Erbengemeinschaften gefährden den Fortbestand des Unternehmens: Ohne testamentarische Regelungen können Erbengemeinschaften entstehen oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden, die zu Blockaden, Liquiditätsproblemen und letztlich zur Zerschlagung des Unternehmens führen können.
  • Unternehmertestament muss Pflichtteilsansprüche regeln: Pflichtteilsberechtigte Angehörige haben Anspruch auf Geldzahlungen, was die Liquidität des Unternehmens erheblich belasten kann. Strategien wie Teilungsanordnungen, Vermächtnisse, Testamentsvollstreckung oder Pflichtteilsverzicht helfen, das Unternehmen zu schützen.
  • Spezielle Gestaltungsmöglichkeiten sichern das Unternehmen im Erbfall: Durch Teilungsanordnungen, Vermächtnisse und die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann gezielt sichergestellt werden, dass das Unternehmen auch nach dem Tod des Unternehmers in einer Hand bleibt und fortgeführt werden kann.
  • Professionelle Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte ist unerlässlich: Rechtsanwalt Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Erb- und Gesellschaftsrecht, berät Unternehmer umfassend. Seine Spezialisierung ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung – von der rechtlichen Gestaltung über die gesellschaftsrechtliche Abstimmung bis hin zur steuerlichen Optimierung der Unternehmensnachfolge.

7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist eine rechtzeitige Nachfolgeplanung für Unternehmer so wichtig?

Ohne klare Nachfolgeregelung drohen Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und unklare Zuständigkeiten, die den Fortbestand des Unternehmens ernsthaft gefährden können. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung stellt sicher, dass das Unternehmen auch im Todesfall handlungsfähig bleibt und Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.

Was passiert, wenn ein Unternehmer ohne Testament oder Nachfolgeregelung stirbt?

In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge ein: Das Unternehmen wird Teil des Nachlasses und geht auf eine Erbengemeinschaft über. Alle Miterben müssen dann gemeinsam und oft einstimmig entscheiden, was in der Praxis zu Blockaden, Streit oder im schlimmsten Fall zur Zerschlagung des Unternehmens führt.

Welche Rolle spielt das Unternehmertestament in der Nachfolgeplanung?

Das Unternehmertestament ist das zentrale Instrument, um die Unternehmensnachfolge rechtssicher zu gestalten. Es legt fest, wer das Unternehmen übernehmen soll, regelt Pflichtteilsansprüche und sichert die schnelle Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Todesfall, insbesondere durch ergänzende Maßnahmen wie die Testamentsvollstreckung.

Warum müssen Testament und Gesellschaftsvertrag aufeinander abgestimmt sein?

Widersprechen sich testamentarische Regelungen und gesellschaftsrechtliche Vorgaben (z.B. Vinkulierungsklauseln, Eintrittsrechte), kann das Testament im Ernstfall nicht die gewünschte Wirkung entfalten. Nur eine sorgfältige Analyse und Abstimmung stellt sicher, dass die Nachfolgeplanung auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge?

Rechtsanwalt Gunnar Krüger, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Fachanwalt für Erbrecht und Gesellschaftsrecht, bietet Unternehmern umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung betreut er Unternehmer ganzheitlich – von der testamentarischen Gestaltung über die gesellschaftsrechtliche Abstimmung bis hin zur steuerlichen Optimierung.

Bildquellennachweis: DjelicS | Canva.com

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