Beratungsfelder der Kanzlei Krüger
Datenschutz (DSGVO)
Die Datenschutzgrundverordnung (VO (EU) 2016/679) führt zum 25.Mai 2018 ein unmittelbar geltendes europäisches Datenschutzrecht für Unternehmen, Privatpersonen und die öffentliche Verwaltung ein, die das bisher maßgebende nationale Bundesdatenschutzgesetz ohne Übergangsfristen ersetzt. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird so ein europaweit einheitliches neues Datenschutzrecht geschaffen. Das zum einen die Rechte Betroffener an ihren personenbezogenen Daten erheblich verstärkt, zum anderen eine Vielzahl neuer struktureller, prozessualer und rechtlicher Anforderungen und Vorgaben mit sich bringt. die unverzüglich, effektiv und systematisch von allen umgesetzt werden müssen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Um massive Bußgelder und Haftungsgefahren zu vermeiden, die dann drohen, wenn die Vorgaben der DSGVO nicht rechtzeitig oder nicht vollständig umgesetzt und angewendet werden, ist unverzügliches Handeln zwingend und dringend erforderlich. Dem Schutz persönlicher Daten kommt künftig im Wirtschaftsleben eine überragende Rolle zu.
Die Anwaltskanzlei Krüger unterstützt und berät Sie. Ihr Unternehmen, Ihren Datenschutzbeauftragten und Ihre Mitarbeiter in allen Fragen, die mit dieser europäischen Datenschutzentwicklung einhergehen, und steht Ihnen bei der Erfüllung laufender Pflichten aus der DSGVO bis hin zur Errichtung eines Datenschutzmanagementsystems zur Seite.